Münzlochner Lifestyle-Events & Ideen GmbH //
AGB – Allgemeine Miet-, Liefer- und Geschäftsbedingungen
Abschnitt 1: Anwendungsbereich
(1) Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Mr Rent Service GmbH (im Folgenden „Münzlochner“)
und dem Vertragspartner (im Folgenden „Besteller“) erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachfolgenden Miet-, Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer jeweils zur Zeit
der Auftragserteilung gültigen Fassung. Die AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen
Münzlochner und dem jeweiligen Besteller.
(2) Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf dessen Miet-, Liefer- oder
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht
Vertragsinhalt, wenn Münzlochner in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die vereinbarte
Leistung ausführt.
(3) Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Münzlochner diese
ausdrücklich und schriftlich oder in Textform bestätigt.
(4) Sollten die AGB dem Besteller nicht zusammen mit einem Angebot zugegangen sein oder wurden
sie dem Besteller nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so gelten diese dennoch, wenn der
Besteller sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen unwirksam ist, verpflichten sich die
Parteien, eine Bestimmung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften
Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und
gesetzlich zulässig ist.
(6) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, gilt für die vertraglichen Beziehungen deutsches Recht. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist
ausgeschlossen.
Abschnitt 2: Vertrag
(1) Von Münzlochner vorgenommene Kostenschätzungen und Angebote sind unverbindlich, sofern sie
nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag gilt grundsätzlich erst dann als
abgeschlossen, wenn Bestellungen des Bestellers sowie verspätete oder modifizierte Annahmen von
Angeboten durch Münzlochner schriftlich oder in Textform bestätigt werden. Die in der von
Münzlochner erteilten Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen, Preise und Termine sind
verbindlich.
(2) Vom Besteller beauftragte Dritte sind ohne zuvor offen gelegte und auf Aufforderung von
Münzlochner vorgelegte Vollmacht nicht berechtigt, den Besteller bei der Abgabe von
Willenserklärungen gegenüber Münzlochner zu vertreten.
(3) Mietgegenstände im Sinne dieser AGB sind die in der Auftragsbestätigung genannten Möbel und
sonstiges Equipment einschließlich deren jeweiliges Zubehör sowie Verpackung undTransportvorrichtungen (Im Folgenden zusammengefasst „Mietgegenstände“). Münzlochner stellt
dem Besteller die Mietgegenstände für den vereinbarten Vertragszeitraum ausschließlich zur
vertraglich vereinbarten Verwendung gegen das vereinbarte Entgelt zur Verfügung.
Abschnitt 3: Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Für den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungs- und Lieferumfang gelten die von
Münzlochner schriftlich oder in Textform bestätigten Preise, die sich in EUR und netto ab Lager
verstehen. Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung muss schriftlich
zwischen den Parteien geschlossen werden. Preis- und Leistungsangaben sind für Münzlochner nur
dann verbindlich, wenn sie von einer vertretungsberechtigten Person der Münzlochner schriftlich oder
in Textform abgegeben oder von einer vertretungsberechtigten Person schriftlich oder in Textform
bestätigt worden sind.
(2) Bei Geschäften mit Auslandsbezug behält sich Münzlochner vor, jeweils anfallende Steuern (z.B.
Mehrwerts- oder Umsatzsteuern) nachzuberechnen. Mehrkosten für Zoll, öffentliche Abgaben oder
andere Sondergebühren, die durch einen Auslandsbezug verursacht werden, werden auch dann
berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Rahmen des Angebots genannt sind.
(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Standort von Münzlochner in D-84544 Aschau am
Inn. Sofern nicht schriftlich anders bzw. als Inklusivpreis vereinbart, sind die Kosten für Anlieferung,
Montage, Demontage und Abholung des jeweiligen Mietgegenstandes zum und vom vertraglich
vereinbarten Ort (im Folgenden „Veranstaltungsort“) und die Kosten für das Verteilen des
Mietmobiliars am Veranstaltungsort nicht im Mietpreis enthalten. Diese werden gesondert berechnet.
Vereinbarte Montagekosten beruhen auf der Annahme von ebenerdigen und direkten Zugängen bzw.
Zufahrten zum Veranstaltungsort. Sofern ein zusätzlicher Aufwand aufgrund örtlicher Gegebenheiten
oder sonstiger Einschränkungen am Veranstaltungsort anfällt, wird dieser gesondert nach
Arbeitsstunden berechnet.
(4) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat – vorbehaltlich anderer, schriftlicher Vereinbarungen –
umgehend nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungen müssen kosten- und
spesenfrei auf das in der Rechnung genannte Bankkonto von Münzlochner erfolgen.
(5) Münzlochner behält sich vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern. Werden Münzlochner nach
Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu
mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Besteller
aus der jeweiligen vertraglichen Beziehung gefährdet wird, ist Münzlochner berechtigt, noch
ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, auch wenn
Vorkasse nicht gesondert vereinbart ist.
(6) Der Besteller gerät in Verzug, wenn ihm nach Eintritt der Fälligkeit eine Mahnung zugeht oder
spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Ist der Besteller
Verbraucher, wird in der Rechnung auf diese Folge noch einmal separat hingewiesen. Im Falle des
Verzuges ist MR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten – ist der Besteller
Verbraucher (§ 13 BGB), in Höhe von 5 Prozentpunkten – über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247
BGB) geltend zu machen, falls der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder
aber in dieser Höhe nicht entstanden ist. Falls Münzlochner ein höherer Verzugsschaden entstanden
ist, ist Münzlochner berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung bleiben
jegliche Zurückbehaltungsrechte der Münzlochner unberührt und werden ausdrücklich vor
(7) Der Besteller ist zur Zahlung des vereinbarten Preises auch verpflichtet, wenn er durch einen in
seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des Gebrauchsrechts gehindert ist; z.B. bei Ausfall der
Veranstaltung.Abschnitt 4: Lieferung und Leistungsverzug
(1) Den jeweiligen Mietgegenstand stellt Münzlochner dem Besteller zum vereinbarten Zeitpunkt an
einem der Lager von Münzlochner zur Abholung bereit. Der Abholort ist in der Auftragsbestätigung
festgelegt.
(2) Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Besteller den jeweiligen Mietgegenstand an den
ebenfalls in der Auftragsbestätigung jeweils festgelegten Ort zu liefern. Das Transportrisiko trägt
hierbei der Besteller. Kommt der Besteller mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug, so ist er
verpflichtet, ab dem Tag, der auf den vereinbarten Rückgabetag folgt, für jeden angefangenen Tag der
Überschreitung jeweils Schadensersatz in Höhe der Miete, die aufgrund der vertraglichen
Vereinbarung anteilig für einen Miettag zu entrichten ist, zu zahlen. Münzlochner behält sich vor,
weitere hierdurch entstandene Schäden geltend zu machen.
(3) Werden Veranstaltungen von Münzlochner transportkostenfrei beliefert, erfolgt die Anlieferung als
Sammeltransport. Die Anlieferung erfolgt nach Möglichkeit zum vereinbarten Zeitpunkt. Den Termin
hierfür legt MR fest, wobei Münzlochner sich Abweichungen vom angezeigten Anlieferzeitpunkt sowie
die Angabe von Zeitfenstern jeweils im zumutbaren Rahmen vorbehält. Änderungen hinsichtlich des
Veranstaltungsbeginns und des Veranstaltungsorts hat der Besteller Münzlochner schriftlich oder in
Textform unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.
(4) Mit dem Abstellen der Mietgegenstände am Veranstaltungsort gelten diese als ordnungsgemäß
übergeben, auch wenn der Veranstaltungsort personell nicht durch den Besteller besetzt ist. Ab
diesem Zeitpunkt geht die Gefahr für Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände auf den
Besteller über. Ist der Veranstaltungsort personell besetzt, ist Münzlochner nicht verpflichtet, zu
überprüfen, ob die Personen Vorort legitimiert sind, die Annahme für den Besteller zu tätigen.
(5) Bei durch höhere Gewalt erschwerter oder unmöglich gewordener Anlieferung durch
Münzlochner, hat Münzlochner die überschrittenen Fristen und Termine nicht zu vertreten.
(6) Verzögert sich die Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so gilt die Lieferung bzw.
Leistung mit unserer Anzeige der Versand- und Leistungsbereitschaft als erfolgt.
(7) Sofern notwendig verschafft der Bestellter auf eigene Kosten Münzlochner Zugang zum
Veranstaltungsort und stellt im zumutbaren Maße und soweit nicht gesondert einzelvertraglich
geregelt die Durchführbarkeit der vertraglichen Anlieferung und Aufstellung der Mietgegenstände
sicher (z.B. Benachrichtigung Facility Management bzw. Wachdienste, Zugang zur Stromversorgung
etc.).
(8) Übernimmt ein durch den Besteller beauftragter Dritter die Anlieferung, geht die Gefahr bereits
mit Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten über.
(9) Sofern vereinbart wird, dass Münzlochner oder ein von Münzlochner beauftragter Dritter die
Abholung der Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit vornimmt, ist der Besteller verpflichtet, diese
verpackt, ladebereit, zugänglich bereitzustellen und gegen Beschädigungen bzw. Verlust abzusichern.
Dies muss spätestens 48 Stunden nach Ende der Mietzeit erfolgt sein und mindestens bis zum durch
Münzlochner angezeigten Abholungszeitpunkt aufrechterhalten werden. Beschädigungen aufgrund
einer mangelhaften Verpackung oder unsachgemäßen Lagerung gehen zu Lasten des Bestellers. Eine
vorzeitige Rückgabe beendet das Mietverhältnis nicht. Daraus entstehende Mehrkosten muss der
Besteller tragen.
(10) Münzlochner behält sich aber bei einer über die durch die gewöhnliche Nutzung entstehende
hinausgehende Verschmutzung der Mietgegenstände eine Nachberechnung für eine fachgerechte
Reinigung vor.
(11) Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurgewerbes.Abschnitt 5: Rechte und Pflichten des Bestellers
(1) Der Besteller verpflichtet sich, bei der Anlieferung unverzüglich eine Begutachtung des
ordnungsgemäßen Zustandes der Mietgegenstände vorzunehmen und sich zu vergewissern, dass die
Lieferung vollständig ist. Ist der Zustand nicht ordnungsgemäß oder die Lieferung unvollständig und
dies jeweils für den Besteller offensichtlich erkennbar, muss der Besteller dies innerhalb von 24
Stunden, spätestens aber bis zum Beginn des ersten Einsatzes der Mietgegenstände, schriftlich oder in
Textform anzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
(2) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch
unsachgemäße Nutzung des Bestellers verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Besteller
selbst oder Dritte Änderungen an den Mietgegenständen ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung
in Schrift- oder Textform durch Münzlochner vornehmen. Der Besteller darf den Gegenbeweis
erbringen, dass die jeweilige Änderung für den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich war.
(3) Der Besteller hat Kenntnis darüber, dass die Mietgegenstände nicht zwingend neuwertig sind und
mehrfach gebraucht werden. Gebrauchsspuren, die auf eine gewöhnliche Ingebrauchnahme
zurückzuführen sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(4) Alle Katalogangaben hinsichtlich der Mietgegenstände sind nur schätzungsweise und
unverbindliche Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Maßangaben stellen Circamaße dar und Form sowie Farbe können geringfügig abweichen. Da Holz
und Leder Naturprodukte sind, können auch hier Oberflächenbeschaffenheit, Struktur und Farbe von
den Katalogangaben und Darstellungen abweichen. Trotz Verwendung gleicher Farbfilter bei der
Beleuchtung unterschiedlicher Möbel kann es aufgrund unterschiedlicher Leuchtmittel und
Leuchtkörper zu einer abweichenden Farblichtwirkung kommen. Vorstehend benannte Abweichungen
stellen keinen Mangel der Mietgegenstände dar. Der Besteller ist in diesem Falle weder berechtigt, die
Annahme zu verweigern, noch dazu, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
(5) Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche gegen Münzlochner wegen sonstiger
Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bzw. aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ferner gilt dies
nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
Münzlochner(bzw. eines gesetzlichen Vertreters bzw. eines Erfüllungsgehilfen) beruhen. Münzlochner
haftet auch nicht für Schäden, die in keinem Zusammenhang mit der Vermietung der
Mietgegenstände stehen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach dieser Klausel auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(6) Ist die Haftung von Münzlochner ausgeschlossen, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Münzlochner.
(7) Der Besteller hat sicherzustellen, dass die von Münzlochner erbrachten Leistungen rechtlich
zulässig sind und nicht gegen gesetzliche Vorschiften, insbesondere Sicherheitsvorschriften und
Arbeitsschutz, und/oder Rechte Dritter verstoßen.
Abschnitt 6: Eigentum und Überlassung
(1) Das Eigentum an den Mietgegenständen verbleibt bei Münzlochner. Der Besteller ist weder
berechtigt, die Mietgegenstände weiter zu veräußern, noch zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen. Dies gilt auch für Transportverpackungen, Kisten, Schonbezügen etc.
(2) Der Besteller darf die Mietgegenstände nicht an Dritten überlassen, wenn keine schriftliche oder in
Textform erteilte Zustimmung von Münzlochner vorliegt. Dies gilt auch für Transportverpackungen,
Kisten, Schonbezügen etc.Abschnitt 7: Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien
(1) Der Besteller verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln. Die Mietgegenstände
dürfen lediglich für den vertragsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Ausgeschlossen ist jede
anderweitige Verwendung.
(2) Der Besteller erhält keine Berechtigung, die ihm überlassenen Mietgegenstände zu verändern.
Sofern Mietgegenstände besonders gekennzeichnet sind, verpflichtet sich der Besteller, diese
Kennzeichnung nicht zu entfernen.
(3) Der Besteller haftet für Verlust und Beschädigungen der Mietgegenstände während der Mietzeit.
Die Haftung erstreckt sich auf bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts und eventuell anfallender
weiterer Wiederbeschaffungskosten. Davon umfasst sind alle Gegenstände, die dem Lieferschein zu
entnehmen sind (z.B. Paletten, Kartons, Kisten, sonstige Mehrweg- und Spezialverpackungen).
(4) Soweit eine Beschädigung eines Mietgegenstand bei Abholung durch Münzlochner oder
Rücklieferung des Bestellers nicht erkennbar war und erst bei Reinigung, Aufbereitung oder
Neuvermietung des Mietgegenstands erkannt wird, haftet der Besteller hierfür unverändert im Sinne
des Absatzes (3) dieses Abschnitts. Der Besteller darf den Gegenbeweis erbringen, dass er den Mangel
nicht zu vertreten hat.
(5) Ist der Mietgegenstand beschädigt, abhandengekommen oder werden Rechte durch Dritte an dem
Mietgegenstand geltend gemacht, ist der Besteller verpflichtet, dies unverzüglich Münzlochner
schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
(6) Der Besteller hat Kenntnis darüber, dass an den jeweiligen Mietgegenständen Urheberrechte
bestehen. Diese besitzen wettbewerbliche Eigenart. Die diesbezüglichen Verwertungsrechte stehen
ausschließlich Münzlochner zu. Der Besteller darf Mietgegenstände nicht nachbauen und diese dann
im geschäftlichen Verkehr selbst anbieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schuldet der Besteller
Münzlochner eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00, die sofort fällig wird. Die
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(7) Die Mietgegenstände müssen gegen Diebstahl durch den Besteller selbst versichert werden, wenn
zuvor keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Besteller und Münzlochner
getroffen wurde.
Abschnitt 8: Rücktritt
(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages wird für beide Parteien ausgeschlossen.
Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde. Als wichtiger Grund gilt
insbesondere, wenn der Besteller seine Vorauszahlungspflicht nicht fristgemäß erfüllt.
(2) Der Besteller bleibt verpflichtet, den vereinbarten Mietzins sowie etwaige Transport und
Montagekosten zu bezahlen, sofern er die Durchführung des Vertrages aus solchen Gründen ablehnt,
die nicht durch Verschulden der Münzlochner zustande gekommen sind, abzüglich der aufgrund der
Nichtausführung des Vertrages ersparten Aufwendungen und durch anderweitige Vermietung des
Mietgegenstandes erzielten Einnahmen seitens der Münzlochner. Diese sind mit nachfolgenden
Pauschalwerten der Auftragssumme auszusetzen:
– 25% bis 14 Tage vor Auslieferungsdatum
– 50% bis 8 Tage vor Auslieferungsdatum
– 75% bis 3 Tage vor Auslieferungsdatum
– 100% ab 3 Tagen vor Auslieferungsdatum
Dem Besteller bleibt es vorbehalten, einen höher anzurechnenden Betrag nachzuweisen.(3) Das Mietverhältnis endet nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen nach Beendigung des
konkreten Einsatzes, für welches das Mietmaterial bei uns angefordert wurde und nach
Wiedererlangung des Besitzes durch Münzlochner am vereinbarten Rückgabeort.
Abschnitt 9: Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Besteller kann gegenüber Forderungen von Münzlochner nur insoweit mit Gegenforderungen
aufrechnen, als die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Abschnitt 10: Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Münzlochner ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten
Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bestellers, die ihr im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
(2) Münzlochner übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Personen auf
die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
(3) Münzlochner ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten
personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder
durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Abschnitt 11: Gerichtsstand
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, wird Traunstein als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, zwingende
Vorschriften bleiben unberührt. Münzlochner ist aber berechtigt, den Besteller auch an dessen
allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Abschnitt 12: Schriftform
Sofern Änderungen und Ergänzungen an den in diesen Miet- und Lieferbedingungen enthaltenen
Bestimmungen vorgenommen werden, bedürfen diese zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für das Abbedingen der Schriftform.
Münzlochner Lifestyle-Events & Ideen GmbH // Stand Mai 2019