Münzlochner Lifestyle-Events & Ideen GmbH //

AGB – Allgemeine Miet-, Liefer- und Geschäftsbedingungen

Abschnitt 1: Anwendungsbereich

(1) Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Mr Rent Service GmbH (im Folgenden „Münzlochner“)

und dem Vertragspartner (im Folgenden „Besteller“) erfolgen ausschließlich aufgrund der

nachfolgenden Miet-, Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer jeweils zur Zeit

der Auftragserteilung gültigen Fassung. Die AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen

Münzlochner und dem jeweiligen Besteller.

(2) Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf dessen Miet-, Liefer- oder

Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht

Vertragsinhalt, wenn Münzlochner in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die vereinbarte

Leistung ausführt.

(3) Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Münzlochner diese

ausdrücklich und schriftlich oder in Textform bestätigt.

(4) Sollten die AGB dem Besteller nicht zusammen mit einem Angebot zugegangen sein oder wurden

sie dem Besteller nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so gelten diese dennoch, wenn der

Besteller sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen

unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen

hiervon unberührt. Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen unwirksam ist, verpflichten sich die

Parteien, eine Bestimmung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften

Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und

gesetzlich zulässig ist.

(6) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen, gilt für die vertraglichen Beziehungen deutsches Recht. Die Anwendung des

Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist

ausgeschlossen.

Abschnitt 2: Vertrag

(1) Von Münzlochner vorgenommene Kostenschätzungen und Angebote sind unverbindlich, sofern sie

nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag gilt grundsätzlich erst dann als

abgeschlossen, wenn Bestellungen des Bestellers sowie verspätete oder modifizierte Annahmen von

Angeboten durch Münzlochner schriftlich oder in Textform bestätigt werden. Die in der von

Münzlochner erteilten Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen, Preise und Termine sind

verbindlich.

(2) Vom Besteller beauftragte Dritte sind ohne zuvor offen gelegte und auf Aufforderung von

Münzlochner vorgelegte Vollmacht nicht berechtigt, den Besteller bei der Abgabe von

Willenserklärungen gegenüber Münzlochner zu vertreten.

(3) Mietgegenstände im Sinne dieser AGB sind die in der Auftragsbestätigung genannten Möbel und

sonstiges Equipment einschließlich deren jeweiliges Zubehör sowie Verpackung undTransportvorrichtungen (Im Folgenden zusammengefasst „Mietgegenstände“). Münzlochner stellt

dem Besteller die Mietgegenstände für den vereinbarten Vertragszeitraum ausschließlich zur

vertraglich vereinbarten Verwendung gegen das vereinbarte Entgelt zur Verfügung.

Abschnitt 3: Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Für den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungs- und Lieferumfang gelten die von

Münzlochner schriftlich oder in Textform bestätigten Preise, die sich in EUR und netto ab Lager

verstehen. Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung

in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung muss schriftlich

zwischen den Parteien geschlossen werden. Preis- und Leistungsangaben sind für Münzlochner nur

dann verbindlich, wenn sie von einer vertretungsberechtigten Person der Münzlochner schriftlich oder

in Textform abgegeben oder von einer vertretungsberechtigten Person schriftlich oder in Textform

bestätigt worden sind.

(2) Bei Geschäften mit Auslandsbezug behält sich Münzlochner vor, jeweils anfallende Steuern (z.B.

Mehrwerts- oder Umsatzsteuern) nachzuberechnen. Mehrkosten für Zoll, öffentliche Abgaben oder

andere Sondergebühren, die durch einen Auslandsbezug verursacht werden, werden auch dann

berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Rahmen des Angebots genannt sind.

(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Standort von Münzlochner in D-84544 Aschau am

Inn. Sofern nicht schriftlich anders bzw. als Inklusivpreis vereinbart, sind die Kosten für Anlieferung,

Montage, Demontage und Abholung des jeweiligen Mietgegenstandes zum und vom vertraglich

vereinbarten Ort (im Folgenden „Veranstaltungsort“) und die Kosten für das Verteilen des

Mietmobiliars am Veranstaltungsort nicht im Mietpreis enthalten. Diese werden gesondert berechnet.

Vereinbarte Montagekosten beruhen auf der Annahme von ebenerdigen und direkten Zugängen bzw.

Zufahrten zum Veranstaltungsort. Sofern ein zusätzlicher Aufwand aufgrund örtlicher Gegebenheiten

oder sonstiger Einschränkungen am Veranstaltungsort anfällt, wird dieser gesondert nach

Arbeitsstunden berechnet.

(4) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat – vorbehaltlich anderer, schriftlicher Vereinbarungen –

umgehend nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungen müssen kosten- und

spesenfrei auf das in der Rechnung genannte Bankkonto von Münzlochner erfolgen.

(5) Münzlochner behält sich vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern. Werden Münzlochner nach

Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu

mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Besteller

aus der jeweiligen vertraglichen Beziehung gefährdet wird, ist Münzlochner berechtigt, noch

ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, auch wenn

Vorkasse nicht gesondert vereinbart ist.

(6) Der Besteller gerät in Verzug, wenn ihm nach Eintritt der Fälligkeit eine Mahnung zugeht oder

spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Ist der Besteller

Verbraucher, wird in der Rechnung auf diese Folge noch einmal separat hingewiesen. Im Falle des

Verzuges ist MR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten – ist der Besteller

Verbraucher (§ 13 BGB), in Höhe von 5 Prozentpunkten – über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247

BGB) geltend zu machen, falls der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder

aber in dieser Höhe nicht entstanden ist. Falls Münzlochner ein höherer Verzugsschaden entstanden

ist, ist Münzlochner berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung bleiben

jegliche Zurückbehaltungsrechte der Münzlochner unberührt und werden ausdrücklich vor

(7) Der Besteller ist zur Zahlung des vereinbarten Preises auch verpflichtet, wenn er durch einen in

seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des Gebrauchsrechts gehindert ist; z.B. bei Ausfall der

Veranstaltung.Abschnitt 4: Lieferung und Leistungsverzug

(1) Den jeweiligen Mietgegenstand stellt Münzlochner dem Besteller zum vereinbarten Zeitpunkt an

einem der Lager von Münzlochner zur Abholung bereit. Der Abholort ist in der Auftragsbestätigung

festgelegt.

(2) Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Besteller den jeweiligen Mietgegenstand an den

ebenfalls in der Auftragsbestätigung jeweils festgelegten Ort zu liefern. Das Transportrisiko trägt

hierbei der Besteller. Kommt der Besteller mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug, so ist er

verpflichtet, ab dem Tag, der auf den vereinbarten Rückgabetag folgt, für jeden angefangenen Tag der

Überschreitung jeweils Schadensersatz in Höhe der Miete, die aufgrund der vertraglichen

Vereinbarung anteilig für einen Miettag zu entrichten ist, zu zahlen. Münzlochner behält sich vor,

weitere hierdurch entstandene Schäden geltend zu machen.

(3) Werden Veranstaltungen von Münzlochner transportkostenfrei beliefert, erfolgt die Anlieferung als

Sammeltransport. Die Anlieferung erfolgt nach Möglichkeit zum vereinbarten Zeitpunkt. Den Termin

hierfür legt MR fest, wobei Münzlochner sich Abweichungen vom angezeigten Anlieferzeitpunkt sowie

die Angabe von Zeitfenstern jeweils im zumutbaren Rahmen vorbehält. Änderungen hinsichtlich des

Veranstaltungsbeginns und des Veranstaltungsorts hat der Besteller Münzlochner schriftlich oder in

Textform unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.

(4) Mit dem Abstellen der Mietgegenstände am Veranstaltungsort gelten diese als ordnungsgemäß

übergeben, auch wenn der Veranstaltungsort personell nicht durch den Besteller besetzt ist. Ab

diesem Zeitpunkt geht die Gefahr für Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände auf den

Besteller über. Ist der Veranstaltungsort personell besetzt, ist Münzlochner nicht verpflichtet, zu

überprüfen, ob die Personen Vorort legitimiert sind, die Annahme für den Besteller zu tätigen.

(5) Bei durch höhere Gewalt erschwerter oder unmöglich gewordener Anlieferung durch

Münzlochner, hat Münzlochner die überschrittenen Fristen und Termine nicht zu vertreten.

(6) Verzögert sich die Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so gilt die Lieferung bzw.

Leistung mit unserer Anzeige der Versand- und Leistungsbereitschaft als erfolgt.

(7) Sofern notwendig verschafft der Bestellter auf eigene Kosten Münzlochner Zugang zum

Veranstaltungsort und stellt im zumutbaren Maße und soweit nicht gesondert einzelvertraglich

geregelt die Durchführbarkeit der vertraglichen Anlieferung und Aufstellung der Mietgegenstände

sicher (z.B. Benachrichtigung Facility Management bzw. Wachdienste, Zugang zur Stromversorgung

etc.).

(8) Übernimmt ein durch den Besteller beauftragter Dritter die Anlieferung, geht die Gefahr bereits

mit Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten über.

(9) Sofern vereinbart wird, dass Münzlochner oder ein von Münzlochner beauftragter Dritter die

Abholung der Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit vornimmt, ist der Besteller verpflichtet, diese

verpackt, ladebereit, zugänglich bereitzustellen und gegen Beschädigungen bzw. Verlust abzusichern.

Dies muss spätestens 48 Stunden nach Ende der Mietzeit erfolgt sein und mindestens bis zum durch

Münzlochner angezeigten Abholungszeitpunkt aufrechterhalten werden. Beschädigungen aufgrund

einer mangelhaften Verpackung oder unsachgemäßen Lagerung gehen zu Lasten des Bestellers. Eine

vorzeitige Rückgabe beendet das Mietverhältnis nicht. Daraus entstehende Mehrkosten muss der

Besteller tragen.

(10) Münzlochner behält sich aber bei einer über die durch die gewöhnliche Nutzung entstehende

hinausgehende Verschmutzung der Mietgegenstände eine Nachberechnung für eine fachgerechte

Reinigung vor.

(11) Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurgewerbes.Abschnitt 5: Rechte und Pflichten des Bestellers

(1) Der Besteller verpflichtet sich, bei der Anlieferung unverzüglich eine Begutachtung des

ordnungsgemäßen Zustandes der Mietgegenstände vorzunehmen und sich zu vergewissern, dass die

Lieferung vollständig ist. Ist der Zustand nicht ordnungsgemäß oder die Lieferung unvollständig und

dies jeweils für den Besteller offensichtlich erkennbar, muss der Besteller dies innerhalb von 24

Stunden, spätestens aber bis zum Beginn des ersten Einsatzes der Mietgegenstände, schriftlich oder in

Textform anzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

(2) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch

unsachgemäße Nutzung des Bestellers verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Besteller

selbst oder Dritte Änderungen an den Mietgegenständen ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung

in Schrift- oder Textform durch Münzlochner vornehmen. Der Besteller darf den Gegenbeweis

erbringen, dass die jeweilige Änderung für den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich war.

(3) Der Besteller hat Kenntnis darüber, dass die Mietgegenstände nicht zwingend neuwertig sind und

mehrfach gebraucht werden. Gebrauchsspuren, die auf eine gewöhnliche Ingebrauchnahme

zurückzuführen sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

(4) Alle Katalogangaben hinsichtlich der Mietgegenstände sind nur schätzungsweise und

unverbindliche Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Maßangaben stellen Circamaße dar und Form sowie Farbe können geringfügig abweichen. Da Holz

und Leder Naturprodukte sind, können auch hier Oberflächenbeschaffenheit, Struktur und Farbe von

den Katalogangaben und Darstellungen abweichen. Trotz Verwendung gleicher Farbfilter bei der

Beleuchtung unterschiedlicher Möbel kann es aufgrund unterschiedlicher Leuchtmittel und

Leuchtkörper zu einer abweichenden Farblichtwirkung kommen. Vorstehend benannte Abweichungen

stellen keinen Mangel der Mietgegenstände dar. Der Besteller ist in diesem Falle weder berechtigt, die

Annahme zu verweigern, noch dazu, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

(5) Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche gegen Münzlochner wegen sonstiger

Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit bzw. aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ferner gilt dies

nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von

Münzlochner(bzw. eines gesetzlichen Vertreters bzw. eines Erfüllungsgehilfen) beruhen. Münzlochner

haftet auch nicht für Schäden, die in keinem Zusammenhang mit der Vermietung der

Mietgegenstände stehen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach dieser Klausel auf den

typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(6) Ist die Haftung von Münzlochner ausgeschlossen, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern,

Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Münzlochner.

(7) Der Besteller hat sicherzustellen, dass die von Münzlochner erbrachten Leistungen rechtlich

zulässig sind und nicht gegen gesetzliche Vorschiften, insbesondere Sicherheitsvorschriften und

Arbeitsschutz, und/oder Rechte Dritter verstoßen.

Abschnitt 6: Eigentum und Überlassung

(1) Das Eigentum an den Mietgegenständen verbleibt bei Münzlochner. Der Besteller ist weder

berechtigt, die Mietgegenstände weiter zu veräußern, noch zu verpfänden oder zur Sicherheit zu

übereignen. Dies gilt auch für Transportverpackungen, Kisten, Schonbezügen etc.

(2) Der Besteller darf die Mietgegenstände nicht an Dritten überlassen, wenn keine schriftliche oder in

Textform erteilte Zustimmung von Münzlochner vorliegt. Dies gilt auch für Transportverpackungen,

Kisten, Schonbezügen etc.Abschnitt 7: Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien

(1) Der Besteller verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln. Die Mietgegenstände

dürfen lediglich für den vertragsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Ausgeschlossen ist jede

anderweitige Verwendung.

(2) Der Besteller erhält keine Berechtigung, die ihm überlassenen Mietgegenstände zu verändern.

Sofern Mietgegenstände besonders gekennzeichnet sind, verpflichtet sich der Besteller, diese

Kennzeichnung nicht zu entfernen.

(3) Der Besteller haftet für Verlust und Beschädigungen der Mietgegenstände während der Mietzeit.

Die Haftung erstreckt sich auf bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts und eventuell anfallender

weiterer Wiederbeschaffungskosten. Davon umfasst sind alle Gegenstände, die dem Lieferschein zu

entnehmen sind (z.B. Paletten, Kartons, Kisten, sonstige Mehrweg- und Spezialverpackungen).

(4) Soweit eine Beschädigung eines Mietgegenstand bei Abholung durch Münzlochner oder

Rücklieferung des Bestellers nicht erkennbar war und erst bei Reinigung, Aufbereitung oder

Neuvermietung des Mietgegenstands erkannt wird, haftet der Besteller hierfür unverändert im Sinne

des Absatzes (3) dieses Abschnitts. Der Besteller darf den Gegenbeweis erbringen, dass er den Mangel

nicht zu vertreten hat.

(5) Ist der Mietgegenstand beschädigt, abhandengekommen oder werden Rechte durch Dritte an dem

Mietgegenstand geltend gemacht, ist der Besteller verpflichtet, dies unverzüglich Münzlochner

schriftlich oder in Textform mitzuteilen.

(6) Der Besteller hat Kenntnis darüber, dass an den jeweiligen Mietgegenständen Urheberrechte

bestehen. Diese besitzen wettbewerbliche Eigenart. Die diesbezüglichen Verwertungsrechte stehen

ausschließlich Münzlochner zu. Der Besteller darf Mietgegenstände nicht nachbauen und diese dann

im geschäftlichen Verkehr selbst anbieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schuldet der Besteller

Münzlochner eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00, die sofort fällig wird. Die

Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(7) Die Mietgegenstände müssen gegen Diebstahl durch den Besteller selbst versichert werden, wenn

zuvor keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Besteller und Münzlochner

getroffen wurde.

Abschnitt 8: Rücktritt

(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages wird für beide Parteien ausgeschlossen.

Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde. Als wichtiger Grund gilt

insbesondere, wenn der Besteller seine Vorauszahlungspflicht nicht fristgemäß erfüllt.

(2) Der Besteller bleibt verpflichtet, den vereinbarten Mietzins sowie etwaige Transport und

Montagekosten zu bezahlen, sofern er die Durchführung des Vertrages aus solchen Gründen ablehnt,

die nicht durch Verschulden der Münzlochner zustande gekommen sind, abzüglich der aufgrund der

Nichtausführung des Vertrages ersparten Aufwendungen und durch anderweitige Vermietung des

Mietgegenstandes erzielten Einnahmen seitens der Münzlochner. Diese sind mit nachfolgenden

Pauschalwerten der Auftragssumme auszusetzen:

– 25% bis 14 Tage vor Auslieferungsdatum

– 50% bis 8 Tage vor Auslieferungsdatum

– 75% bis 3 Tage vor Auslieferungsdatum

– 100% ab 3 Tagen vor Auslieferungsdatum

Dem Besteller bleibt es vorbehalten, einen höher anzurechnenden Betrag nachzuweisen.(3) Das Mietverhältnis endet nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen nach Beendigung des

konkreten Einsatzes, für welches das Mietmaterial bei uns angefordert wurde und nach

Wiedererlangung des Besitzes durch Münzlochner am vereinbarten Rückgabeort.

Abschnitt 9: Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Besteller kann gegenüber Forderungen von Münzlochner nur insoweit mit Gegenforderungen

aufrechnen, als die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

Abschnitt 10: Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Münzlochner ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten

Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bestellers, die ihr im Zusammenhang mit

der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

(2) Münzlochner übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Personen auf

die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.

(3) Münzlochner ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten

personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder

durch Dritte verarbeiten zu lassen.

Abschnitt 11: Gerichtsstand

Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen, wird Traunstein als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, zwingende

Vorschriften bleiben unberührt. Münzlochner ist aber berechtigt, den Besteller auch an dessen

allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Abschnitt 12: Schriftform

Sofern Änderungen und Ergänzungen an den in diesen Miet- und Lieferbedingungen enthaltenen

Bestimmungen vorgenommen werden, bedürfen diese zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt

auch für das Abbedingen der Schriftform.

Münzlochner Lifestyle-Events & Ideen GmbH // Stand Mai 2019